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Zahlreiche Vorschläge zu einer umfassenden Novellierung des bis 1980 nur in Randbereichen geänderten GmbHG wurden vom Gesetzgeber nicht verwirklicht.[1] Das "Gesetz zur Änderung des GmbHG und anderer handelsrechtlicher Vorschriften" vom 7.4.1980[2] beseitigte die dringendsten Missstände der GmbH[3] u. a. durch Anpassung der Regelungen über Stammkapital, Sacheinlagen, Einpersonen-Gesellschaft, kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen und Individualrechte der Gesellschafter.[4]
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