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Bestanden bisherige Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB zum Jahresabschluss nur für Tochterkapitalgesellschaften von inländischen Konzernmüttern, so erstreckt das MicroBilG die Erleichterungen auch auf Tochtergesellschaften von Konzernmüttern mit Sitz in der EU oder dem EWR. Klargestellt wurde, dass die Bereichsausnahme bzgl. der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses auch auf Halter von – mit Sondervermögen gem. § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB i. V. m. § 2 Abs. 3 InvG vergleichbaren – ausländischen Positionen anwendbar ist.

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