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Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG)[1] hat zum 1.1.2007 die Einführung eines elektronischen Handelsregisters und eines Unternehmensregisters gebracht sowie Vereinfachungen der Zweigniederlassungsregelungen und verschärfte Sanktionen bei Nichtbefolgung der Jahresabschlussoffenlegungspflicht.

[1] BGBl. I 2006, S. 2553.

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