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Zugleich sollte mit dem "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz)[1] unerwünschten Entwicklungen durch die Tätigkeit von Finanzinvestoren entgegengewirkt werden. Die GmbH betrifft das Gesetz vor allem durch die Einführung einer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss oder Betriebsrat zum Schutz der Belegschaften vor Betriebsübernahmen.[2]

[1] BGBl. I 2008, S. 1666.
[2] Zur Anwendung des § 106 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 9a BetrVG auf die GmbH Kania in ErfKommArbR, § 106 Rn. 16a.

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