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Durch das im Herbst 2008 eingeführte "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] wurde u. a. der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS oder SoFFin) eingerichtet, der Unternehmen des Finanzsektors[2] durch die Übernahme von Garantien sowie den Erwerb von Beteiligungen und Risikopositionen stützen soll.

[1] Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG), BGBl. I 2008, S. 1982.
[2] Z. B. Kreditinstitute i. S. v. § 1 Abs. 1b KWG, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 VAG, Kapitalanlagegesellschaften und Betreiber von Wertpapier- und Terminbörsen, vgl. § 2 Abs. 1 FMStG).

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