Rz. 26

2009 ist mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)[1] die umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit 25 Jahren in Kraft getreten.

 

Rz. 27

Insbesondere durch die Streichung bzw. Modifizierung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sollten mittelständische Unternehmen in Deutschland bis zu 2,5 Milliar­den EUR jährlich bei der Bilanzierung einsparen können. Darüber hinaus wurde das deutsche Bilanzrecht an die international üblichen Methoden der Rechnungslegung (International Financial Reporting Standards, IFRS) angenähert und damit Aussagekraft und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Unternehmen für Finanzanalysten, berufsmäßige Investoren und andere Kapitalmarktteilnehmer verbessert.

[1] Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102.

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