Zur Einhaltung des Paragraphen 134 hat das Unternehmen die folgenden Angaben zu machen:
(b) |
zusammenfassende quantitative Angaben darüber, was als Kapital gemanagt wird. Einige Unternehmen betrachten bestimmte finanzielle Verbindlichkeiten (wie einige Formen nachrangiger Verbindlichkeiten) als Teil des Kapitals. Für andere Unternehmen hingegen fallen bestimmte Eigenkapitalbestandteile (wie solche, die aus der Absicherung von Zahlungsströmen resultieren) nicht unter das Kapital; |
(c) |
jede Veränderung, die gegenüber der vorangegangenen Periode bei (a) und (b) eingetreten ist. |
(d) |
Angaben darüber, ob es in der Periode alle etwaigen externen Mindestkapitalanforderungen erfüllt hat, denen es unterliegt; |
(e) |
für den Fall, dass das Unternehmen solche externen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllt hat, die Konsequenzen dieser Nichterfüllung. |
Das Unternehmen stützt die vorstehend genannten Angaben auf die Informationen, die den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen intern vorgelegt werden.
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