Die erste Art der Aufgliederung wird als "Gesamtkostenverfahren" bezeichnet. Aufwendungen, die Bestandteile des Gewinns oder Verlusts sind, werden nach ihrer Art zusammengefasst (beispielsweise Abschreibungen, Materialeinkauf, Transportkosten, Leistungen an Arbeitnehmer, Werbekosten) und nicht nach ihrer Zugehörigkeit auf die einzelnen Funktionsbereiche des Unternehmens verteilt. Diese Methode ist einfach anzuwenden, da die betrieblichen Aufwendungen den einzelnen Funktionsbereichen nicht zugeordnet werden müssen. Es folgt ein Beispiel für eine Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren:

Umsatzerlöse   X
Sonstige Erträge   X
Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen X  
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe X  
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer X  
Aufwand für planmäßige Abschreibungen X  
Andere Aufwendungen X  
Gesamtaufwand   (X)
Gewinn vor Steuern   X

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