Abschlüsse haben die folgenden Angaben zu enthalten:

 

(a)

die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte einschließlich der Kosten-Zuordnungsverfahren;

 

(b)

den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung;

 

(c)

den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte;

 

(d)

den Betrag der Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind;

 

(e)

den Betrag von Wertminderungen von Vorräten, die gemäß Paragraph 34 in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind;

 

(f)

den Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, die gemäß Paragraph 34 als Verminderung des Materialaufwands in der Berichtsperiode erfasst worden sind;

 

(g)

die Umstände oder Ereignisse, die zu der Wertaufholung der Vorräte gemäß Paragraph 34 geführt haben; und

 

(h)

den Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet sind.

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