Beispiele für die in Paragraph 22(a) erwähnten Einzahlungen und Auszahlungen sind:

 

(a)

Annahme und Rückzahlung von Sichteinlagen bei einer Bank;

 

(b)

von einer Anlagegesellschaft für Kunden gehaltene Finanzmittel;

 

(c)

Mieten, die für Grundstückseigentümer eingezogen und an diese weitergeleitet werden.

Beispiele für die in Paragraph 22(b) erwähnten Einzahlungen und Auszahlungen sind Einzahlungen und Auszahlungen für:

 

(a)

Darlehensbeträge gegenüber Kreditkartenkunden;

 

(b)

den Kauf und Verkauf von Finanzinvestitionen;

 

(c)

andere kurzfristige Ausleihungen, wie beispielsweise Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten.

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