Bei der Entwicklung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung legt ein Unternehmen Bemessungsverfahren und Inputfaktoren zugrunde. Zu den Bemessungsverfahren gehören Schätzverfahren (z. B. Verfahren zur Bemessung einer Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste unter Anwendung von IFRS 9) und Bewertungsverfahren (z. B. Verfahren zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld unter Anwendung von IFRS 13).

[1] Angefügt durch Verordnung (EU) 2022/357. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres.

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