Zu den Bestandteilen des Steueraufwands (Steuerertrags) kann Folgendes gehören:
(a) |
tatsächlicher Steueraufwand (Steuerertrag); |
(b) |
alle in der Periode erfassten Anpassungen für periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern; |
(c) |
der Betrag des latenten Steueraufwands (Steuerertrags), der auf das Entstehen bzw. die Auflösung temporärer Differenzen zurückzuführen ist; |
(d) |
der Betrag des latenten Steueraufwands (Steuerertrags), der auf Änderungen der Steuersätze oder der Einführung neuer Steuern beruht; |
(g) |
der latente Steueraufwand infolge einer Abwertung oder Aufhebung einer früheren Abwertung eines latenten Steueranspruchs gemäß Paragraph 56; und |
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