[Absatz anzuwenden ab 1.1.2018:][1] Dieser Standard muss auf die Bilanzierung einer Wertminderung von allen Vermögenswerten angewandt werden, davon ausgenommen sind:
[Absatz anzuwenden von 1.1.2016 bis 30.12.2018:][2] Dieser Standard muss auf die Bilanzierung einer Wertminderung von allen Vermögenswerten angewendet werden, davon ausgenommen sind:
[Absatz anzuwenden von 27.1.2009 bis 30.12.2016:][3]Dieser Standard muss auf die Bilanzierung einer Wertminderung von allen Vermögenswerten angewandt werden. Davon ausgenommen sind:
[Absatz anzuwenden bis 26.1.2009:]Dieser Standard muss auf die Bilanzierung einer Wertminderung von allen Vermögenswerten angewendet werden, davon ausgenommen sind:
(a) |
Vorräte (siehe IAS 2 Vorräte); |
(c) |
latente Steueransprüche (siehe IAS 12 Ertragsteuern); |
(d) |
Vermögenswerte, die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren (siehe IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer); |
(f) |
als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien); |
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