Dieser Standard ist von allen Unternehmen auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind:
(a) |
diejenigen, die aus noch zu erfüllenden Verträgen resultieren, außer der Vertrag ist belastend; und |
(b) |
[gestrichen] |
(c) |
diejenigen, die von einem anderen Standard abgedeckt werden. |
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