Dieser Standard ist von allen Unternehmen auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind:

 

(a)

diejenigen, die aus noch zu erfüllenden Verträgen resultieren, außer der Vertrag ist belastend; und

 

(b)

[gestrichen]

 

(c)

diejenigen, die von einem anderen Standard abgedeckt werden.

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