Die folgenden beispielhaften Ereignisse können unter die Definition einer Restrukturierungsmaßnahme fallen:
(a) |
Verkauf oder Beendigung eines Geschäftszweigs; |
(b) |
die Stilllegung von Standorten in einem Land oder einer Region oder die Verlegung von Geschäftsaktivitäten von einem Land oder einer Region in ein anderes bzw. eine andere; |
(c) |
Änderungen in der Struktur des Managements, z. B. Auflösung einer Managementebene; und |
(d) |
grundsätzliche Umorganisation mit wesentlichen Auswirkungen auf den Charakter und Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. |
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