Darüber hinaus hat ein Unternehmen Folgendes anzugeben:
d) |
das Vorhandensein Bestehen und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, mit denen ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist, und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, die als Sicherheit für Schulden verpfändet sind |
e) |
den Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte. |
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