Beispiele für direkt zurechenbare Kosten sind:

 

(a)

Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (wie in IAS 19 definiert), die direkt anfallen, wenn der Vermögenswert in seinen betriebsbereiten Zustand versetzt wird;

 

(b)

Honorare, die direkt anfallen, wenn der Vermögenswert in seinen betriebsbereiten Zustand versetzt wird; und

 

(c)

Kosten für Testläufe, ob der Vermögenswert ordentlich funktioniert.

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