Dieser Standard ist auf die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte anzuwenden, mit Ausnahme von:

 

(a)

immateriellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen;

 

(b)

finanziellen Vermögenswerten, wie sie in IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung definiert sind;

 

(c)

Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung (siehe IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen); und

 

(d)

Ausgaben für die Erschließung oder die Förderung und den Abbau von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen.

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