Dieser Standard ist auf die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte anzuwenden, mit Ausnahme von:
(a) |
immateriellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen; |
(b) |
finanziellen Vermögenswerten, wie sie in IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung definiert sind; |
(c) |
Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung (siehe IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen); und |
(d) |
Ausgaben für die Erschließung oder die Förderung und den Abbau von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen. |
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