Um zu beurteilen, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert die Ansatzkriterien erfüllt, unterteilt ein Unternehmen den Erstellungsprozess des Vermögenswertes in

 

(a)

eine Forschungsphase; und

 

(b)

eine Entwicklungsphase.

Obwohl die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" definiert sind, haben die Begriffe "Forschungsphase" und "Entwicklungsphase" im Sinne dieses Standards eine umfassendere Bedeutung.

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