Dieser Standard ist nicht anwendbar auf
a) |
biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen (siehe IAS 41 Landwirtschaft und IAS 16 Sachanlagen), und |
b) |
Abbau- und Schürfrechte sowie Bodenschätze wie Öl, Erdgas und ähnliche nicht-regenerative Ressourcen. |
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