Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die von den biologischen Vermögenswerten des Unternehmens geerntet werden, sind zum Zeitpunkt der Ernte mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der
[Anzuwenden ab 27.1.2009:][1] Verkaufskosten ("costs to sell")
[Anzuwenden bis 26.1.2009:] geschätzten Verkaufskosten
zu bewerten. Zu diesem Zeitpunkt stellt eine solche Bewertung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Anwendung von IAS 2 Vorräte oder einem anderen anwendbaren Standard dar.
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