Um die Wertänderung des gesicherten Grundgeschäfts zwecks Bemessung einer Unwirksamkeit der Absicherung zu berechnen, kann ein Unternehmen ein Derivat heranziehen, dessen Bedingungen den entscheidenden Bedingungen des gesicherten Grundgeschäfts gleichkommen (dies wird im Allgemeinen als "hypothetisches Derivat" bezeichnet) und das, beispielsweise bei einer Absicherung einer erwarteten Transaktion, unter Verwendung des Niveaus des gesicherten Kurses (oder Satzes) kalibriert würde. Wenn die Absicherung beispielsweise für ein zweiseitiges Risiko auf dem aktuellen Marktniveau gelten würde, würde das hypothetische Derivat ein hypothetisches Termingeschäft darstellen, das zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung auf einen Nullwert kalibriert wird. Würde die Absicherung beispielsweise für ein einseitiges Risiko gelten, würde das hypothetische Derivat den inneren Wert einer hypothetischen Option darstellen, die zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung am Geld ist, wenn das abgesicherte Preisniveau dem aktuellen Marktniveau entspricht, oder aus dem Geld ist, wenn das abgesicherte Preisniveau über (oder bei einer Absicherung einer Long-Position unter) dem aktuellen Marktniveau liegt. Die Verwendung eines hypothetischen Derivats ist eine Möglichkeit für die Berechnung der Wertänderung des gesicherten Grundgeschäfts. Das hypothetische Derivat bildet das gesicherte Grundgeschäft nach und führt somit zum gleichen Ergebnis, als wenn die Wertänderung durch eine andere Vorgehensweise bestimmt worden wäre. Daher ist ein "hypothetisches Derivat" keine Methode an sich, sondern ein mathematisches Mittel, das nur zur Berechnung des Werts des gesicherten Grundgeschäfts verwendet werden kann. Infolgedessen kann ein "hypothetisches Derivat" nicht verwendet werden, um Merkmale in den Wert des gesicherten Grundgeschäfts einfließen zu lassen, die nur in dem Sicherungsinstrument (jedoch nicht in dem gesicherten Grundgeschäft) vorhanden sind. Ein Beispiel ist ein auf eine Fremdwährung lautendes Schuldinstrument (unabhängig davon, ob es sich um ein festverzinsliches oder variabel verzinsliches Instrument handelt). Bei Verwendung eines hypothetischen Derivats zur Berechnung der Wertänderung eines solchen Schuldinstruments oder des Barwerts der kumulierten Änderung seiner Zahlungsströme kann das hypothetische Derivat nicht einfach eine Gebühr für den Umtausch von Währungen unterstellen, obwohl die tatsächlichen Derivate, unter denen die Währungen getauscht werden eine solche Gebühr beinhalten könnten (beispielsweise Zins-/Währungsswaps).