Verfügen zwei oder mehr Investoren jeweils über Rechte, die ihnen die einseitige Fähigkeit verleihen, unterschiedliche maßgebliche Tätigkeiten zu lenken, so hat derjenige Investor Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen, der die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung derjenigen Tätigkeiten besitzt, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens am signifikantesten beeinflussen.

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