Konzernabschlüsse:

 

(a)

vereinigen gleichartige Posten an Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen und Zahlungsströmen des Mutterunternehmens mit jenen seiner Tochterunternehmen.

 

(b)

saldieren (eliminieren) den Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens an jedem Tochterunternehmen mit dessen Anteil am Eigenkapital an jedem Tochterunternehmen (in IFRS 3 wird beschrieben, wie man einen etwaig damit in Beziehung stehenden Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert).

 

(c)

eliminieren konzerninterne Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, vollständig (Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen, die bei den Vermögenswerten angesetzt wurden, wie Vorräte oder Sachanlagen, werden vollständig eliminiert). Konzerninterne Verluste können auf eine Wertminderung hindeuten, die einen Ansatz in den Konzernabschlüssen erfordert. IAS 12 Ertragssteuern gilt für die vorübergehenden Differenzen, die sich aus der Eliminierung von Gewinnen und Verlusten ergeben, die aus konzerninternen Geschäftsvorfällen entstanden sind.

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