Die vertragliche Vereinbarung beschreibt häufig die Art der Tätigkeiten, die Gegenstand der Vereinbarung sind, sowie die Art und Weise, wie die Parteien die gemeinsame Durchführung dieser Tätigkeiten planen. Die Parteien einer gemeinschaftlichen Vereinbarung könnten zum Beispiel vereinbaren, ein Produkt gemeinsam herzustellen, wobei jede Partei für eine bestimmte Aufgabe verantwortlich ist und jede von ihnen eigene Vermögenswerte nutzt und eigene Schulden eingeht. In der vertraglichen Vereinbarung könnte auch festgelegt werden, wie die gemeinsamen Erlöse und Aufwendungen der Parteien unter diesen aufgeteilt werden sollen. In einem solchen Fall setzt jeder gemeinschaftlich Tätige in seinem Abschluss die auf die bestimmte Aufgabe entfallenden Vermögenswerte und Schulden an und erfasst seinen Anteil an den Erlösen und Aufwendungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.

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