Die Bewertungs- und Angabevorschriften dieses IFRS gelten nicht für
a) |
anteilsbasierte Vergütungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen fallen, |
b) |
Leasingtransaktionen, die nach IFRS 16 Leasingverhältnisse bilanziert werden, und |
c) |
Bewertungen, die einige Ähnlichkeiten mit einem beizulegenden Zeitwert haben, aber kein beizulegender Zeitwert sind, wie der Nettoveräußerungswert in IAS 2 Vorräte oder der Nutzungswert in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten. |
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