Ein Leasinggeber hat für die Berichtsperiode folgende Beträge anzugeben:

 

a)

bei Finanzierungsleasingverhältnissen:

i)

Veräußerungsgewinn oder -verlust;

ii)

Finanzertrag auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis; und

iii)

die nicht in die Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis einbezogenen Erträge aus variablen Leasingzahlungen.

 

b)

bei Operating-Leasingverhältnissen die Leasingerträge, wobei die Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder (Zins-)Satz abhängen, gesondert anzugeben sind.

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