Vertragliche Servicemarge |
Eine Komponente des Buchwerts des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit für eine Gruppe von Versicherungsverträgen, die den nicht realisierten Gewinn darstellt, den das Unternehmen im Laufe der Erbringung seiner Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag gemäß den in der Gruppe enthaltenen Versicherungsverträgen ausweisen wird. |
Deckungszeitraum |
Der Zeitraum, in dem das Unternehmen Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag erbringt. Dieser Zeitraum umfasst die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag in Bezug auf alle Prämien innerhalb der Grenzen des Versicherungsvertrags. |
Erfahrungsbedingte Anpassungen |
Eine Differenz zwischen:
- bei Prämieneinnahmen (und anderen damit verbundenen Zahlungsströmen, wie zum Beispiel Abschlusskosten und Steuern auf Versicherungsprämien): den zu Beginn der Periode geschätzten in der Periode erwarteten Beträgen und den tatsächlichen Zahlungsströmen in der Periode; oder
- bei versicherungstechnischen Aufwendungen (ohne Abschlusskosten): den zu Beginn der Periode geschätzten erwartungsgemäß anfallenden Beträgen und den tatsächlich in der Periode angefallenen Beträgen.
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Finanzrisiko |
Das Risiko einer möglichen künftigen Änderung eines (oder mehrerer) genannten Zinssatzes, Wertpapierkurses, Rohstoffpreises, Wechselkurses, Preis- oder Zinsindexes, Bonitätsratings oder Kreditindexes oder einer anderen Variablen, vorausgesetzt, dass im Fall einer nicht-finanziellen Variablen die Variable nicht spezifisch für eine der Parteien des Vertrags ist. |
Erfüllungswert |
Eine explizite, objektive und wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung (d. h. der Erwartungswert) des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse abzüglich des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse, die im Zuge der Erfüllung der Versicherungsverträge durch das Unternehmen entstehen werden, einschließlich einer Risikoanpassung für nicht- finanzielle Risiken. |
Gruppe von Versicherungsverträgen |
Eine Reihe von Versicherungsverträgen, die aus der Aufteilung eines Portfolios von Versicherungsverträgen in (mindestens) Verträge resultiert, die innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr ausgestellt wurden und die bei ihrem erstmaligen Ansatz:
- belastend sind (falls zutreffend);
- keine signifikante Wahrscheinlichkeit aufweisen, dass sie künftig belastend werden könnten (falls zutreffend); oder
- weder unter (a) noch unter (b) fallen (falls zutreffend).
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Abschlusskosten |
Zahlungsströme aus den Kosten für den Vertrieb, die Zeichnung und die Einrichtung einer Gruppe von Versicherungsverträgen (die bereits ausgestellt wurden oder die erwartungsgemäß ausgestellt werden), die dem Portfolio der Versicherungsverträge, zu dem die Gruppe gehört, direkt zugeordnet werden können. Zu diesen Zahlungsströmen gehören auch Zahlungsströme, die sich nicht direkt einzelnen Verträgen oder Gruppen von Versicherungsverträgen innerhalb des Portfolios zuordnen lassen. |
Versicherungsvertrag |
Ein Vertrag, nach dem eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem sie sich verpflichtet, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein festgelegtes ungewisses künftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. |
Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag |
Folgende Leistungen, die ein Unternehmen für einen Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrags erbringt:
- Deckung für ein versichertes Ereignis (Versicherungsdeckungsleistung)
- bei Versicherungsverträgen ohne direkte Überschussbeteiligung: die Erwirtschaftung von Kapitalerträgen für den Versicherungsnehmer, falls zutreffend (Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen); und
- Bei Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung: das Management der zugrunde liegenden Referenzwerte im Namen des Versicherungsnehmers (kapitalanlagebezogene Leistungen).
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Versicherungsvertrag mit direkter Überschussbeteiligung |
Ein Versicherungsvertrag, bei dem zu Beginn:
- die Vertragsbestimmungen festlegen, dass der Versicherungsnehmer mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist;
- das Unternehmen erwartet, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht; und
- das Unternehmen erwartet, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Beträge entsprechend der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird.
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Versicherungsvertrag ohne direkte Überschussbeteiligung |
Ein Versicherungsvertrag, der kein Versicherungsvertrag mit direkter Überschussbeteiligung ist. |
Versicherungsrisiko |
Ein Risiko — mit Ausnahme eines finanziellen Risikos — das vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. |
versichertes Ereignis |
Ein ungewisses künftiges Ereignis, das von einem Versicherungsvertrag gedeckt ist und durch das ein Versicherungsrisiko entsteht. |
Kapitala... |