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Außerdem muss die Firma einer GmbH & Co. KG gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB einen Hinweis auf die Rechtsform der KG enthalten. Gemeint ist, dass die Firma einer GmbH & Co. KG in jedem Fall den Zusatz "Kommanditgesellschaft" oder "KG" aufweisen muss. Diese Regelung ist gegenüber dem bisherigen Recht neu. Infolgedessen sind die bisher teilweise verwendeten Zusätze, die lediglich andeuten, dass eine Gesellschaft vorliegt ("& Co.", "& Comp.", "& Cie") nicht mehr zulässig.[1]

[1] Baumbach/Hopt, § 19 Rn. 32.

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