Eine Aktivierungspflicht besteht gemäß IAS 23.4 ff. für Zinsen, die im Herstellungszeitraum bzw. zwischen Anschaffungszeitpunkt und Erlangung der Betriebsbereitschaft (intended use) anfallen.
Beispiel
Die Mobilcom AG hatte in 2000 eine UMTS-Lizenz für 6,5 Mrd. EUR erworben. Hierauf entstanden in 2001 Zinsen von 425 Mio. EUR.
Die Zinsen waren aktivierungsfähig, da die Lizenz schon angeschafft, mangels Installation eines UMTS-Netzwerks und mangels am Markt verfügbarer UMTS-Handys aber noch nicht in Betrieb genommen wurde.
Die Berechnung der aktivierungspflichtigen Zinsen hängt von der Definition des relevanten Zeitraums und sachlich von der Art der zu berücksichtigenden Fremdmittel ab. Hierzu trifft IAS 23 folgende Regelungen:
- Zinszeitraum: Er beginnt mit der Anschaffung bzw. dem Beginn der Herstellung, frühestens aber mit der ersten Zahlung. Er endet mit der Erlangung der Betriebsbereitschaft. Außerhalb des vorgenannten Zeitraums anfallende Zinsen dürfen nicht aktiviert werden.
- Zu berücksichtigende Fremdmittel: Vorrangig sind die speziell für die Anschaffung/Herstellung aufgenommenen, zweckgebundenen Mittel (Objektdarlehen) zu berücksichtigen. Soweit die Anschaffungs-/Herstellungskosten dadurch nicht gedeckt werden, sind die allgemeinen verzinslichen Mittel (Kontokorrent etc.) zu berücksichtigen, und zwar mit ihrem durchschnittlichen Zinssatz. Solange derartige Fremdmittel noch zur Verfügung stehen, wird eine Finanzierung aus Eigenmitteln ausgeschlossen. Fingiert wird folgender Finanzierungszusammenhang: ohne die Investitionsmaßnahme hätten die allgemeinen Fremdmittel entsprechend zurückgeführt werden können. Die insoweit auf die Fremdmittel entfallenden Zinsen gelten daher als investitionsbedingt.
Ein Objektdarlehen verliert seine bilanzielle Zweckbindung, sobald der Vermögenswert betriebsbereit ist. Aus den vertragsrechtlich weiterhin zweckgebundenen Mitteln werden nun bilanziell allgemeine Mittel, die bei anderen Vermögenswerten zur Aktivierung gelangen können.
Beispiel
Mit einem langfristigen Tilgungsdarlehen von 1 Mio. EUR, Zinssatz 5 %, finanziert U den Bau eines Produktionsgebäudes. Das Gebäude ist Ende 01 fertiggestellt und betriebsbereit.
Anfang 02 beginnt U mit dem Bau eines großen Verwaltungsgebäudes. Mitte 02 ist eine Abschlagszahlung von 1 Mio. EUR an den Bauunternehmer fällig.
Abgesehen von dem Tilgungsdarlehen nimmt U keine Darlehen in Anspruch. Wesentliche IAS 23 tangierende Herstellungsvorgänge gibt es außer bezüglich der beiden Gebäude ebenfalls nicht.
Beurteilung
Mit Fertigstellung des Produktionsgebäudes wird das Objektdarlehen zwar nicht vertrags-, aber bilanzrechtlich zu einem Bestandteil der allgemeinen Fremdmittel. Die Zinsen hierauf sind ab dann bei anderen IAS 23 unterliegenden Vermögenswerten zu berücksichtigen. In 02 hat U deshalb 25 TEUR (5 % auf 1 Mio. EUR für ein halbes Jahr) bei dem Verwaltungsgebäude zu aktivieren.
Eine Aktivierung ist nur bei qualifizierten Vermögenswerten zulässig und nötig. Dies sind solche Vermögenswerte, bei denen ein "beträchtlicher Zeitraum" (in der Praxis mindestens zwölf Monate) zwischen Herstellungsbeginn und Fertigstellung liegt.
Zur Technik der Zinsberechnung folgendes Beispiel:
Beispiel
Die U lässt in 06 und 07 ein Verwaltungsgebäude errichten. Die Zahlungen an den Bauunternehmer sind wie folgt:
- 240 TEUR bei Beginn der Arbeiten (1.7.06),
- 240 TEUR bei Fertigstellung Rohbau (1.7.07),
- 240 TEUR, wenn Gebäude im Wesentlichen fertiggestellt (1.10.07).
Letzte Arbeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft (EDV-Verkabelung etc.) ziehen sich noch bis zum 30.11.07 hin.
Zur Finanzierung nimmt U ein Objektdarlehen, Zinssatz 5 % auf. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten von jeweils 240 TEUR am 1.7.06 und am 1.7.07.
Im Übrigen verfügt die U über diverse nicht zweckgebundene Darlehen (Betriebsmittelkredit, Kontokorrent), die sie aber wegen des positiven Geschäftsverlaufs in 07 sogar im Volumen zurückfahren kann. Die Entwicklung dieser Darlehen zwischen 1.1.06 und 31.12.07 verläuft in etwa linear.
Die Aktivierungsbeträge ergeben sich wie folgt:
|
Kreditinanspruchnahme |
Zinsen |
|
FK gesamt |
Objektdarlehen |
Allg. Kredite |
Objektdarlehen |
Allg. Kredite* |
Gesamt |
1.7.06–30.6.07 (360 T) |
240.000 |
240.000 |
|
12.000 |
………. |
12.000 |
1.7.07–30.9.07 (90 T) |
480.000 |
480.000 |
|
6.000 |
………. |
6.000 |
1.10.07–30.11.07 (60 T) |
720.000 |
480.000 |
240.000 |
4.000 |
3.000 |
7.000 |
|
|
|
|
|
|
25.000 |
|
|
|
|
|
|
|
* Zins Allg. Kredite |
1.1.06 |
31.12.07 |
Mittel |
Zins absolut |
Zins in % |
Gew. Zins |
Betriebsmittelkredit |
3.000.000 |
1.650.000 |
2.325.000 |
279.000 |
6 % |
3,7 % |
Kontokorrent |
1.800.000 |
1.000.000 |
1.400.000 |
280.000 |
10 % |
3,8 % |
|
|
|
3.725.000 |
|
|
7,5 % |