OFD Frankfurt, Verfügung v. 17.4.2012, S 2401 A - 17 - St 54
Beigefügt übersende ich ein nach dem Stand vom 15.3.2012 erstelltes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen. Die inländischen Zweigstellen und Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b Satz 2 EStG zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigstelle erbracht worden ist, vgl. Rz. 52 BMF-Schreiben vom 18.12.2009 (BStBl 2010 I S. 79), BMF-Schreiben vom 16.11.2010 (BStBl 2010 I S. 1305) und BMF-Schreiben vom 14.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1098).
Die aktuelle Übersicht ist auch auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) abrufbar.
Hinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu der Anlage:
Zweigniederlassungen: Nach § 53b Abs. 1 KWG kann ein Einlagenkreditinstitut oder ein Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Erlaubnis der Bundesanstalt im Inland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte mit Ausnahmen des Investmentgeschäfts betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes und nur eingeschränkt durch die Bundesanstalt.
Hinweis: Bei der in Bezug auf eine Zweigniederlassung nach § 53b KWG aufgeführten Anschrift handelt es sich um den Sitz der betreffenden Zweigniederlassung im Inland. Besteht mehr als eine Zweigniederlassung im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der Bundesanstalt als „Kopfstelle” geführten Zweigniederlassung.
Zweigstellen: Nach § 53 Abs. 1 KWG kann ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland unterhalten, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Die Zweigstelle gilt dann als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Unterhält das Unternehmen mehrere Zweigstellen im Inland, gelten sie als ein Institut. Die Beaufsichtigung der Zweigstelle erfolgt durch die Bundesanstalt.
Hinweis: Bei der in Bezug auf eine Zweigstelle nach § 53 KWG aufgeführten Anschrift handelt es sich um den Sitz der betreffenden Zweigstelle im Inland. Besteht mehr als eine Zweigstelle im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der Bundesanstalt als „Kopfstelle” geführten Zweigstelle.
Zweigniederlassungen von Verwaltungsgesellschaften: Nach § 13 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) kann eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Erlaubnis der Bundesanstalt im Inland eine Zweigniederlassung errichten und Tätigkeiten nach § 7 Abs. 2 InvG erbringen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes und nur eingeschränkt durch die Bundesanstalt.
Hinweis: Bei der in Bezug auf eine Zweigniederlassung nach § 13 Abs. 1 InvG aufgeführten Anschrift handelt es sich um den Sitz der betreffenden Zweigniederlassung im Inland. Besteht mehr als eine Zweigniederlassung im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der Bundesanstalt als „Kopfstelle” geführten Zweigniederlassung.
Anlage
Bitte beachten:
Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.
Zweigstellen und -niederlassungen ausländischer Institute
Stand: 15.3.2012
BAKNR |
NAME |
PLZ |
ORT |
STRASSE |
BEZEICHNUNG |
119108 |
ABC International Bank plc, Zweigniederlassung Frankfurt am Main |
60311 |
Frankfurt am Main |
Neue Mainzer Straße 75 |
Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG |
120305 |
ABERDEEN ASSET MANAGERS LIMITED, DEUTSCHLAND BRANCH |
60325 |
Frankfurt am Main |
Bettinastraße 53-55 |
Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG |
123994 |
ABG Sundal Collier Norge ASA Niederlassung Frankfurt am Main |
60313 |
Frankfurt am Main |
Schillerstraße 2 |
Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG |
123678 |
ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch |
60325 |
Frankfurt am Main |
Ulmenstraße 23 – 25 |
Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG |
119131 |
ABN AMRO Clearing Bank N. V. Frankfurt Branch |
60325 |
Frankfurt am Main |
Ulmenstraße 23 – 25 |
Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG |
119598 |
ABN AMRO Hypotheken Groep B.V. Deutschland |
53113 |
Bonn |
Heussallee 18 – 24 |
Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG |
123713 |
Absolute Portfolio Management GmbH Zweigniederlassung Frankfurt am Main |
60311 |
Frankfurt am Main |
Braubachstraße 36 |
Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG |
124056 |
AES Financial Services Ltd. Zweigniederlassung Deutschland |
65760 |
Eschborn, Taunus |
Breslauer Straße 4b |
Zweigniede... |