Rz. 34
Die Ausgestaltung der externen Unternehmenspublizität ist durch eine hohe Veränderungsdynamik gekennzeichnet. Eine Bestrebung stellt die differenzierte Erläuterung des unternehmerischen Handelns auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Berichtsaspekte dar. Einen möglichen Ansatz verkörpert das Berichterstattungskonzept des Integrated Reportings, wodurch eine nachvollziehbare Erläuterung der zentralen Bestimmungsfaktoren der unternehmerischen Wertschöpfung innerhalb eines Berichts angestrebt wird. Wenngleich die Entscheidungsnützlichkeit der externen Rechnungslegung dadurch grundsätzlich gesteigert werden kann, bedarf es unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten noch der Klärung zahlreicher Herausforderungen.
Rz. 35
In diesem Kontext gilt es zum einen den prinzipienbasierten Ansatz des IIRC-Rahmenwerks hervorzuheben. Obwohl das Rahmenwerk eine erste Präzisierung des Berichterstattungskonzepts hervorruft und folglich das IIRC einen ersten Meilenstein zur Verankerung des Integrated Reportings in der externen Unternehmenspublizität gesetzt hat, sieht sich die Rechnungslegungspraxis mit der Herausforderung der Umsetzung dieses Rahmenwerks ohne die Vorgabe (branchenspezifischer) Berichtsaspekte bzw. Leistungsindikatoren konfrontiert. Aus dieser Sicht ist die geringfügige Überarbeitung des Rahmenkonzepts von 2021 eine Enttäuschung, da der IIRC kaum inhaltliche Veränderungen oder Konkretisierungen vorgenommen hat. Hierbei gilt es zudem im nationalen Kontext zu klären, ob der (Konzern-)Lagebericht im Sinne eines Integrated Reportings ausgeweitet oder ein eigenständiges (neuartiges) Rechnungslegungsinstrument etabliert werden sollte. Der Gesetzgeber hat sich zunächst durch die Weitergabe des Ausweiswahlrechts im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung nur für eine mögliche Integration in den (Konzern-)Lagebericht ausgesprochen, doch erfolgte ab dem Geschäftsjahr 2024 eine komplette Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die einem eigenständigen Integrated Reporting letztlich das Wasser abgräbt. Denkbar wäre lediglich ein ergänzender Integrierter Bericht im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS S, was aber dem eigentlichen Integrationsgedanken zuwiderläuft. Des Weiteren sehen sich auch die Wirtschaftsprüfer mit neuartigen Prüffeldern konfrontiert, deren Verifizierung der Entwicklung geeigneter Prüfungskonzepte und -verfahren bedarf.
Rz. 36
Obwohl das Berichterstattungskonzept des Integrated Reportings derzeit noch mit zahlreichen konzeptionellen und anwendungsorientierten Herausforderungen konfrontiert bzw. grundsätzlichen Kritikpunkten ausgesetzt ist, geht hiervon ein wichtiger Impuls zur adressatenorientierten Fortentwicklung des regelmäßigen Publizitätsverhaltens kapitalmarktnaher und auch kapitalmarktferner Gesellschaften aus, der inzwischen auch in die neue Regulierung der EU eingeflossen ist. Es gilt abzuwarten, inwiefern sich dieses Konzept im internationalen Kontext zu etablieren vermag. Unternehmen sollten insbesondere die Chance nutzen, das Konzept des Integrated Thinking umzusetzen und auf dieser Basis dann den Stakeholdern sinnvolle Nachhaltigkeitsinformationen zu geben, wobei das Konzept des <IR> Framework durch die Integration in die IFRS-Stiftung sowie die Entwicklung der ESRS zunehmend in der Fortentwicklung (konkreterer) Standards deutlich wird, was aber isolierte IR-Berichte zurückdrängt, zumal eine ergänzte Behandlung von Themen auch wendig integrativ erscheint.