Kurzbeschreibung
Übersicht über die Höhe der Körperschaftsteuersätze sowie zu Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner im internationalen Vergleich.
Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich
Die Übersicht gibt Informationen zur steuerlichen Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in aus-gewählten Staaten (EU-Staaten, Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, Vereinigte Staaten).
Spalte 1 nennt den jeweiligen Staat.
Spalte 2 nennt die Höhe des Standardsatzes der Körperschaftsteuer (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften).
Spalte 3 nennt die Höhe der Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften.
Spalte 4 nennt die tarifliche Gesamtbelastung mit Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und vergleichbaren anderen Steuern des Zentralstaats und der nachgeordneten Gebietskörperschaften.
Spalte 5 nennt die Besteuerung und Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner, bezogen auf eine in dem Staat ansässige natürliche Person (zur Vermeidung von Doppelbelastungen ausgeschütteter Gewinne).
Quelle: BMF, Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2018, Ausgabe 2019.
Steuerbelastung 2018 im internationalen Vergleich
Staaten |
Körperschaftsteuer des Zentralstaats (Standardsätze) |
Steuern der Gebiets-körperschaften |
Tarifliche Gesamtbelastung |
Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) |
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Belgien |
29 % 20 % für die ersten 100.000 EUR Gewinn von kleinen und mittleren Unternehmen. Jeweils zzgl. "Krisenzuschlag" von 2 % des Steuerbetrags 29,58 % / 20,4 % |
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29,58 % |
Abgeltungsteuer 30 % oder Option zur Steuerveranlagung |
Bulgarien |
10 % |
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10 % |
Abgeltungsteuer 5 % |
Dänemark |
22 % |
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22 % |
Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 52.900 DKK Abgeltungswirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 % Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer |
Deutschland |
15 % Zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Steuerbetrags 15,83 % |
14,06 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 401,84 % (gewogener Durchschnittshebesatz 2017) |
29,89 % |
Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranlagung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt |
Estland |
20 % Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung |
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20 % |
Keine Besteuerung beim Anteilseigner |
Finnland |
20 % |
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20 % |
Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 15 % steuerfrei und zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 30.000 EUR, 34 % für übersteigende Einkünfte. Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 15 % steuerfrei und zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 30.000 EUR, 34 % für übersteigende Einkünfte. Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften sind bis zu 8 % des Beteiligungswerts des Anteilseigners zu 75 % steuerfrei und zu 25 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (s.o.). Der danach steuerfreie Anteil bleibt bis zu einer Höhe von jährlich 150.000 EUR steuerfrei und der übersteigende Betrag ist zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (s.o.). Übersteigen Dividenden die 8 %-Grenze, ist der übersteigende Betrag zu 25 % steuerfrei und zu 75 % steuerpflichtig als Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif. |
Frankreich |
33,3 % Zzgl. Sozialzuschlag von 3,3% der Körperschaftsteuer, soweit sie 763.000 EUR übersteigt, für Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. EUR Umsatz 34,43 % / 28 % ermäßigter Steuersatz für die ersten 500.000 EUR Gewinn. |
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34,43 % |
Kapitalertragsteuer 12,8 % der Bruttodividende (30 % ein-schließlich Sozial-steuern); progressive Einkommensteuer auf 60 % der Dividende und 17,2 % Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer |
Griechenland |
29 % |
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29 % |
Abgeltungsteuer 15 % |
Irland |
12,5 % Für gewerbliches Einkommen 25 % für nichtgewerbliches Einkommen |
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12,5 % |
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif |
Italien |
24 % |
3,9 % Lokale Steuer "IRAP" (Standardsatz); Bemessungsgrundlage ist – anders als bei der Staatssteuer – die Wertschöpfung, nicht der Gewinn; ein Teil der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer |
27,9 % |
Abgeltungsteuer 26 % |
Japan |
23,4 % |
9,89 % Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Business Tax, hier 7,18 %) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert) |
31,72 % |
Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, abhängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderregelung: Streubesitzdividenden börsennotierter Gesellschaften können einer pauschalen Steuer von 20 % unterliegen |
Kanada |
15 % |
11,5 % (Ontario) |
26,5 % |
Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungsbetrags werden auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet |
Kr... |