Aus der Definition ergeben sich folgende denkbaren Fallgruppen der Funktionsverlagerung (Beispiele anhand der Funktion Produktion):

  1. Funktionsausgliederung

    In diesem Fall erfolgt eine Verlagerung der Produktion auf einen Eigenproduzenten.

  2. Funktionsabschmelzung

    Hier erfolgt die Verminderung der Funktion eines Eigenproduzenten zum Auftragsfertiger.

  3. Funktionsabspaltung

    Es erfolgt die Verlagerung einer (Teil-)Produktion auf einen Auftragsfertiger.

  4. Funktionsausweitung

    Es erfolgt die Ausweitung eines Auftragsfertigers zum Eigenproduzenten.

  5. Funktionsverdoppelung/-vervielfachung

    Es erfolgt die Aufnahme einer zusätzlichen Produktion im Ausland ohne Auswirkungen auf den bisherigen Markt.

  6. Mitarbeiterentsendungen

    Eine Funktionsverlagerung könnte vorliegen, wenn ein entsandter Mitarbeiter (z. B. Leiter der Forschungsabteilung) anlässlich einer Abordnung zu einer anderen Konzerngesellschaft faktisch Know-how auf das aufnehmende Unternehmen überträgt.

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