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Interne Revision / 7 Abschlussprüfung und interne Revision

Ulrike Fuldner
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7.1 Aspekte der Zusammenarbeit

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von interner Revision und Wirtschaftsprüfung kann zur erhöhten Sicherheit bei der Abschlussprüfung führen:

  • Im Gegensatz zum Abschlussprüfer ist der interne Revisor das ganze Jahr über im Unternehmen und somit eher mit langfristigen Tendenzen vertraut.
  • Durch seine Kenntnis von Prozessen und Personen kann er dem Abschlussprüfer Hinweise auf mögliche Schwachstellen und Problembereiche geben.
  • Mithilfe der Berichte der internen Revision erhält der Wirtschaftsprüfer einen Einblick in das Unternehmen, den er sich ansonsten selbst zuerst erarbeiten muss.
  • Besonders sensible Informationen dürften eher einem Mitarbeiter des eigenen Unternehmens zugänglich gemacht werden als einem externen Prüfer.

7.2 Pflichten des Abschlussprüfers bezüglich der internen Revision

Der Abschlussprüfer[1] muss trotz der Unterstützung durch den Revisor darauf achten, sein eigenes Urteilsvermögen aufrechtzuerhalten und die von der internen Revision bereitgestellten Informationen kritisch zu hinterfragen.[2] Bei wesentlichen Prüfungsgebieten kann die interne Revision die Arbeit des Wirtschaftsprüfers daher nicht ersetzen.

Zur Entwicklung einer wirksamen und wirtschaftlichen Prüfungsstrategie und zur Planung der Abschlussprüfung muss sich der Abschlussprüfer ausreichende Kenntnisse über die Arbeit der internen Revision verschaffen. Hierzu hat der Abschlussprüfer auch die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der internen Revision zu befragen.[3]

Sofern die Arbeit der internen Revision im Rahmen der Abschlussprüfung verwertet werden soll, muss sich der Abschlussprüfer Kenntnis vom Arbeitsprogramm der internen Revision für die Abschlussperiode verschaffen und dieses so früh wie möglich mit der internen Revision erörtern.[4]

 
Achtung

Trennung von Abschlussprüfung und interner Revision

Gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB dürfen Arbeitnehmer d...

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