Unter den Verfahren zur Bewertungsvereinfachung ist die Durchschnittsbewertung am weitesten verbreitet.[1] Hierbei dürfen gleichartige Vermögensgegenstände oder – bei Preisschwankungen – auch Wirtschaftsgüter, die nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden (sogenannte vertretbare Wirtschaftsgüter), mit ihrem Durchschnittswert angesetzt werden.[2]
Gleichartige Gegenstände zusammenzählen, messen, wiegen
Zweckmäßigerweise bereiten Sie eine geplante Durchschnittsbewertung schon bei der Aufnahme in der Inventur vor, indem Sie gleichartige Vorratsgegenstände bereits zusammenzählen, wiegen oder messen.
Gewogener Durchschnitt
Beim einfacheren der hier vorgestellten Durchschnittsverfahren wird zumindest einmalig zum Jahresabschluss der Durchschnittspreis aus dem Wert des Anfangsbestands und dem Wert aller Zugänge ermittelt. Dieser durchschnittliche Wert für eine Einheit (Stück, kg, Liter usw.), multipliziert mit dem mengenmäßigen Endbestand, ergibt den Wert des Bestands zum Stichtag. Beim "gleitenden Durchschnitt" dagegen wird bereits nach jedem Zugang ein neuer Durchschnittswert des Bestands festgestellt und zudem jeder Abgang berücksichtigt.[3] Diese während des Jahres ermittelten genaueren Werte erfordern einen entsprechend höheren Aufwand.
Gewogener Durchschnitt
In einem Schuhgeschäft werden die Marken "Comfort" und "Walker" jeweils zu Pauschalpreisen eingekauft.
Paar | Preis/Paar | Gesamtpreis | |
---|---|---|---|
Anfangsbestand 1.1. | 200 | 15 EUR | 3.000 EUR |
Zugang 10.3. | 100 | 21 EUR | 2.100 EUR |
Zugang 24.9. | 300 | 17 EUR | 5.100 EUR |
Zugang 9.12. | 200 | 23 EUR | 4.600 EUR |
Summen | 800 | 14.800 EUR |
Der durchschnittliche Wert des Bestands pro Paar beträgt:
14.800 | EUR / 800 | Paar | = | 18,50 | EUR/Paar |
Der gezählte Endbestand zum 31.12. hat somit einen Wert von:
250 | Paar | × | 18,50 | EUR | = | 4.625 | EUR |
Nachteilig erweist sich bei beiden Rechenmethoden, dass in Zeiten steigender Wiederbeschaffungspreise durch die Wertsteigerung ein Scheingewinn entsteht, der versteuert werden muss.
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