Ferner haben Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften einen Lagebericht aufzustellen. Hierin werden der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Es ist hierin auch einzugehen auf nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung, auf die voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft und auf den Bereich Forschung und Entwicklung.[1]

Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften brauchen keinen Lagebericht aufzustellen.[2]

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