Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein:

  • Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen;
  • Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse;
  • Kosten für soziale Einrichtungen wie z. B. Aufwendungen für Kantine, Essenszuschüsse und Betriebskindergarten;
  • Kosten für freiwillige soziale Leistungen wie etwa Jubiläumszuwendungen, Weihnachtsgratifikationen und Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens, Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Beiträge an Direktversicherungen und Pensionsfonds, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.

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