Unfertige Leistungen kann es bei fast allen Berufsgruppen geben, die Dienstleistungen erbringen, also auch bei Freiberuflern. In der Baubranche und bei Handwerkern sind deshalb in der Regel am Bilanzstichtag halbfertige Leistungen auszuweisen. Allerdings spielen die halbfertigen Arbeiten keine Rolle, wenn der Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. In anderen Fällen ist der Umfang oft so gering, dass auf eine Aktivierung halbfertiger Arbeiten verzichtet werden kann.
Unfertige Leistungen
Hans Groß ist Inhaber eines Betriebs für Fensterbau. Sein Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein, Bilanzstichtag ist somit der 31.12.02. Hans Groß hat bis zum 31.12.02 Leistungen ausgeführt, die einschließlich Material und Personalkosten einen Gesamtbetrag von 60.500 EUR ausmachen. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung der unfertigen Arbeiten wie folgt:
unfertige Leistungen am 31.12.01 | 52.100 EUR |
unfertige Leistungen am 31.12.02 | 60.500 EUR |
Bestandsveränderung | + 8.400 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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7080/1080 | Unfertige Leistungen (Bestand) | 8.400 | 8970/4815 | Bestandsveränderungen – unfertige Leistungen | 8.400 |
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