Unfertige Leistungen kann es bei fast allen Berufsgruppen geben, die Dienstleistungen erbringen, also auch bei Freiberuflern. In der Baubranche und bei Handwerkern sind deshalb in der Regel am Bilanzstichtag halbfertige Leistungen auszuweisen. Allerdings spielen die halbfertigen Arbeiten keine Rolle, wenn der Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. In anderen Fällen ist der Umfang oft so gering, dass auf eine Aktivierung halbfertiger Arbeiten verzichtet werden kann.

 
Praxis-Beispiel

Unfertige Leistungen

Hans Groß ist Inhaber eines Betriebs für Fensterbau. Sein Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein, Bilanzstichtag ist somit der 31.12.02. Hans Groß hat bis zum 31.12.02 Leistungen ausgeführt, die einschließlich Material und Personalkosten einen Gesamtbetrag von 60.500 EUR ausmachen. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung der unfertigen Arbeiten wie folgt:

 
unfertige Leistungen am 31.12.01 52.100 EUR
unfertige Leistungen am 31.12.02 60.500 EUR
Bestandsveränderung + 8.400 EUR

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
7080/1080 Unfertige Leistungen (Bestand) 8.400 8970/4815 Bestandsveränderungen – unfertige Leistungen 8.400

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