Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Inventurpflicht
  • Bestandsverzeichnis
  • Bestandsveränderungen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Waren (Bestand) 3980 1140   Fertige Erzeugnisse und Waren
Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 3960 5880   Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) 8820 4845   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Die Buchung von Änderungen beim Warenbestand erfolgt auf das Konto "Waren (Bestand)" 3980/1140 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren" 3960/5880 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Waren (Bestand)

an Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren

2 Praxisbeispiel für Ihre Buchhaltung: Änderung des Warenbestands

Hans Groß betreibt einen Einzelhandel mit Elektrogeräten. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Bilanzstichtag ist somit der 31.12.02. Hans Groß hat seine Inventur am 7.1.03 durchgeführt und für seinen Warenbestand einen Wert von 44.320 EUR ermittelt. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung wie folgt:

 
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.01   33.190 EUR
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.02   44.320 EUR
Bestandsveränderung/Bestandserhöhung   + 11.130 EUR

Buchungsvorschlag Bestandserhöhung:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
3980/1140 Waren (Bestand) 11.130 3960/5880 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 11.130

Durch die Erhöhung des Warenbestands mindert sich der Wareneinsatz. Durch die vorstehende Buchung tritt daher eine Gewinnerhöhung ein. Ist der Warenbestand am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres niedriger als am Ende des Vorjahres, erhöht sich der Wareneinsatz und damit der Aufwand.

Gesunkener Warenbestand

Es liegen dieselben Daten vor wie im Beispiel zuvor, nur mit dem Unterschied, dass Hans Groß für den Warenbestand am 31.12.02 einen Wert von 28.110 EUR ermittelt. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung wie folgt:

 
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.01 33.190 EUR
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.02 28.110 EUR
Bestandsveränderung/Bestandsverminderung – 5.080 EUR

Buchungsvorschlag Bestandsverminderung:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
3960/5880 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 5.080 3980/1140 Waren (Bestand) 5.080

Werden eigene Produkte und Fremdprodukte verkauft, wird als Bestandskonto das Konto "Fertige Erzeugnisse und Waren" 7100/1100 (SKR 03/04) verwendet.

 
Hinweis

Nur Bestandsveränderungen werden gebucht

In jedem Jahr ist zum Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Der Wert, der mithilfe der Inventur ermittelt wird, wird in der Bilanz ausgewiesen. Es wird allerdings nicht der Betrag gebucht, der ermittelt wurde, sondern nur die Bestandsveränderungen gegenüber dem Vorjahr.

3 Inventurpflicht: Wann eine Inventur erstellt werden muss

Die Pflicht zur Durchführung einer Inventur ergibt sich aus § 240 Abs. 1 HGB in Verbindung mit §§ 140, 141 Abs. 1 AO. Danach sind die Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.

Allerdings besteht nach § 241a HGB insofern eine Ausnahme von der Inventurpflicht, als Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse (600.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023) und 80.000 EUR (60.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023) Jahresüberschuss aufweisen, von der Inventurpflicht befreit sind. Die erhöhten Schwellenwerte können bereits freiwillig für Geschäftsjahre angewandt werden, die nach dem 31.12.2022 enden.

Bezüglich der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten betragen die Schwellenwerte des § 141 Abs. 1 AO ebenfalls 800.000 EUR[1] (600.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023) und 80.000 EUR (60.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023).

 
Hinweis

Der Bestätigungsvermerk entscheidet über die Haftung

Für die Haftung des Steuerberaters gegenüber Dritten kommt es entscheidend auf den Wortlaut des Bestätigungsvermerks an. Dieser muss nach Ansicht des OLG Köln im Zusammenhang mit dem im Prüfungsbericht niedergelegten Umfang der Prüfung gelesen werden. Ohne Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ist der Steuerberater nicht verpflichtet, sich die bei der Inventur erstellten Urlisten aushändigen zu lassen.[2] Ergibt sich aus dem Prüfungsbericht, dass nur Bestandsnachweise geprüft werden, so hat der Steuerberater seine Aufgabe mit der rechnerischen Überprüfung der vom Computer erstellten Bestandslisten erfüllt.

[1] Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024
[2] OLG Köln, Urteil v. 1.7.1994, 3 U 40/94.

4 Inventur und Inventar: Was ist der Unterschied?

Die genaue Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte und der Schulden bezeichnet man als Inventur. Die Inventur ist ein wichtiges Hilfsmittel de...

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