Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger
Kurzbeschreibung
Diese Jahresabschluss-Checkliste auf aktuellem Rechtsstand bietet dem Jahresabschluss-Ersteller einen Überblick über alle Arbeitsschritte, die im Bereich des Anlagevermögens zu bewältigen sind.
Einführung
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
Grundlage für die Checklisten 2020:
Die im Jahr 2020 ausgebrochene weltweite Pandemie, ausgelöst durch das Virus SARS-CoV-2, hat nicht nur das Gesundheitssystem in Angst und Schrecken versetzt, sondern hat auch teils verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt.
Um den Auswirkungen durch einen zeitweise vollständigen Lockdown des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit zahlreichen direkten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Soforthilfe/Überbrückungsgeld usw.), aber auch in Form von Gesetzesänderungen Gegenmaßnahmen ergriffen. Inwieweit sich die einzelnen Punkte auf die Jahresabschlusserstellung 2020 auswirken, werden wir in diesem Jahr in einer gesonderten Rubrik darstellen, die sie in jeder Checkliste vorgelagert zu den bisherigen Prüfschemata antreffen. In dieser Rubrik werden wir in der gewohnten Übersichtlichkeit kurz und prägnant darstellen, wie und wo die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung einzuordnen sind.
Daneben wurden die nachfolgenden Checklisten natürlich auch bzgl. der wenigen weiteren Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.
Der Autor: |
Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB |
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten |
Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Vorarbeiten Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Passivseite Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten Jahresabschluss-Checkliste 2020, Personengesellschaften Jahresabschluss-Checkliste 2020, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz Jahresabschluss-Checkliste 2020, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz |
Jahresabschluss-Checkliste Allgemein, Anlagevermögen
Corona-Pandemie 2020
Praxis-Checkliste: Anlagevermögen |
1. Wurde beachtet, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 angeschafft werden, steuerlich wieder eine degressive Abschreibung möglich ist? Die mögliche degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, höchstens aber 25 %. Im Jahr der Anschaffung ist wie bei der linearen Abschreibung "pro rata temporis" abzuschreiben. |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
2. Wurde beachtet, dass eventuelle außerplanmäßige Abschreibungen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, frühestens zum 31.12.2020 gebildet werden dürfen? Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 lagen noch keine objektiven Anhaltspunkte für eine spätere Wertminderung von Vermögensgegenständen vor, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 29.2.2020 enden, von wertaufhellenden Tatsachen auszugehen, sodass die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abschreibung vorliegen. |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
Checkliste ""Corona-Pandemie 2020"" zur Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Anlagevermögen
Praxis-Checkliste: Allgemeine Grundsätze |
1. Wurde beachtet, dass gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände, die einem anderen als dem rech... |