Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger
Kurzbeschreibung
Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei der Passivseite abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren, und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.
Einführung
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern (z. B. die Stellungnahme des RS HFA 34 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen), sowie zu weiterführender Literatur.
Grundlage für die Checklisten 2021:
Die im Jahr 2020 ausgebrochene, weltweite Pandemie ausgelöst durch das Virus SARS-CoV-2 hat nicht nur das Gesundheitssystem in Angst und Schrecken versetzt, sondern auch teils verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt. Auch im Jahr 2021 hat die Pandemie das Privat- und Geschäftsleben maßgebend beeinflusst.
Um den Auswirkungen durch einen zeitweise vollständigen Lockdown des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit zahlreichen direkten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Soforthilfe/Überbrückungshilfe usw.), aber auch in Form von Gesetzesänderungen Gegenmaßnahmen ergriffen. Inwieweit sich die einzelnen Punkte auf die Jahresabschlusserstellung 2021 auswirken, werden wir auch in diesem Jahr in einer gesonderten Rubrik darstellen, die sie in jeder Checkliste vorgelagert zu den bisherigen Prüfschemata antreffen. In dieser Rubrik werden wir in der gewohnten Übersichtlichkeit kurz und prägnant darstellen, wie und wo die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung einzuordnen sind. Man kann vorab festhalten, dass die Sonderregelungen des Jahres 2020 auch für das Jahr 2021 weitgehend weiter anzuwenden sind.
Daneben wurden die nachfolgenden Checklisten natürlich auch bzgl. der wenigen weiteren Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.
Der Autor: |
Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB |
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten |
Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Vorarbeiten Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Anlagevermögen Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) Jahresabschluss-Checkliste 2021, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten Jahresabschluss-Checkliste 2021, Personengesellschaften Jahresabschluss-Checkliste 2021, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz Jahresabschluss-Checkliste 2021, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz |
Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Passivseite
Corona-Pandemie 2020/2021
Praxis-Checkliste: Passivseite |
Wurde beachtet, dass die Bildung von Rückstellungen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind frühestens für Stichtage nach dem 31.1.2020 vorgenommen werden kann? Bis auf ganz wenige Ausnahmen handelt es sich bis dahin um wertbegründende Ereignisse, die erst in der Folgeperiode berücksichtigt werden dürfen. Haben Sie insbesondere folgende Rückstellungsarten geprüft:
- Restrukturierungsrückstellung: Wurden auf Grundlage von Sozialplänen oder sonstigen Beschlüssen der Geschäftsleitung Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen? Sind die daraus resultierenden Verpflichtungen bereits in Form einer Verbindlichkeitsrückstellung zu berücksichtigen?
- Garantie- und Kulanzrückstellung: Wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen versuchen erfahrungsgemäß verstärkt, durch Reklamationen Preise zu drücken oder gar Verkaufsgeschäfte rückabzuwickeln. Haben Sie unter diesen Gesichtspunkten die Bewertung der Garantie- und Kulanzrückstellung überdacht?
- Weitere Verbindlichkeitsrückstellungen: Sind aufgrund von Streitigkei...
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