Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger
Kurzbeschreibung
Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei Personengesellschaften abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren, und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.
Einführung
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschluss-Bereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von steuerlichen Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese für Personengesellschaften verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschluss-Erstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
"Besonderheit Personengesellschaft i. S. d. § 264a HGB":
Für Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person (oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter) ist, gelten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) entsprechend, sodass auch ein Anhang zu erstellen ist. Zusätzlich sind die Bestimmungen des § 264c HGB zu beachten, die u. a. den Ausweis des Eigenkapitals regeln. Hauptanwendungsfall des § 264a HGB ist die GmbH & Co. KG.
Neben den umfangreichen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Personengesellschaften steuerliche Besonderheiten, wie z. B. Sonderbetriebsvermögen, Sondervergütungen und -betriebsausgaben oder die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für die GmbH & Co. KG die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 30 GmbHG und die hierzu ergangene BGH-Rechtsprechung zu beachten.
Mit den nachfolgenden Checklisten behalten Sie trotz der Vielzahl und Komplexität der Vorschriften für die Jahresabschlusserstellung von Personengesellschaften den Überblick, insbesondere auch über die aktuelle Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung. Zusätzlich berücksichtigt die Checkliste Besonderheiten bei der Betriebsaufspaltung sowie die hierzu ergangene aktuelle BFH-Rechtsprechung.
Grundlage für die Checklisten 2021:
Die im Jahr 2020 ausgebrochene, weltweite Pandemie, ausgelöst durch das Virus SARS-CoV-2, hat nicht nur das Gesundheitssystem in Angst und Schrecken versetzt, sondern auch teils verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt. Auch im Jahr 2021 hat die Pandemie das Privat- und Geschäftsleben maßgebend beeinflusst.
Um den Auswirkungen durch einen zeitweise vollständigen Lockdown des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit zahlreichen direkten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Soforthilfe/Überbrückungshilfe usw.), aber auch in Form von Gesetzesänderungen Gegenmaßnahmen ergriffen. Inwieweit sich die einzelnen Punkte auf die Jahresabschlusserstellung 2021 auswirken, werden wir auch in diesem Jahr in einer gesonderten Rubrik darstellen, die Sie in jeder Checkliste vorgelagert zu den bisherigen Prüfschemata finden. In dieser Rubrik werden wir in der gewohnten Übersichtlichkeit kurz und prägnant darstellen, wie und wo die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung einzuordnen sind. Man kann vorab festhalten, dass die Sonderregelungen des Jahres 2020 auch für das Jahr 2021 weitgehend weiter anzuwenden sind.
Daneben wurden die nachfolgenden Checklisten natürlich auch bzgl. der wenigen weiteren Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.
Der Autor: |
Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB |