Üblicherweise wird für die Rückwärtskalkulation das Rechenschema "umgedreht", damit in der gewohnten Weise von oben nach unten gerechnet werden kann. In diesem Beitrag haben wir das Rechenschema unverändert aus der Vorwärtskalkulation übernommen. Der Pfeil macht deutlich, dass jetzt von unten nach oben gerechnet wird: vom Verkaufspreis zurück zum Einkaufspreis.

Abb. 6: Ablauf der Rückwärtskalkulation

Diese Rechnung wird eingesetzt, wenn von einem vorgegebenen Marktpreis pro Stück ausgerechnet werden soll, welcher Einkaufspreis mindestens ausgehandelt werden muss, um die Kosten zu decken und den geplanten Gewinn zu erreichen.

 
Achtung

Auch hier auf korrekte Prozentrechnung achten

Auch bei der Rückwärtsrechnung sollten Sie wieder die Tücken der Prozentrechnung beachten. Beispiel Mehrwertsteuer: Sie ist im Bruttoverkaufspreis bereits enthalten, also dürfen Sie nicht 19 % aus dem Bruttoverkaufspreis (zurück)rechnen, um den Nettoverkaufspreis zu erhalten.

Bei 19 % Mehrwertsteuer sieht die Rechnung so aus:

 
100 × 19 / 119

Das sog. Mehrwertsteuerinkasso beträgt dann 15,97 %. 15,97 % aus dem Bruttoverkaufspreis gibt den im Bruttoverkaufspreis enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag korrekt wieder.

Hier ist das Schema der Rückwärtskalkulation. Unser Händler im Beispiel hat von einem zu erzielenden Einzelpreis pro Stück in Höhe von 205,00 EUR aus gerechnet. Als Ergebnis erhält er den notwendigen Einkaufspreis in Höhe von 109,22 EUR.

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