Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine natürliche oder juristische Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft ist nur in begründeten Fällen zulässig, da sie einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt.

Pflichtmitgliedschaften existieren vornehmlich in den folgenden Bereichen:

  • Freie Berufe: Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammer, Ärztekammer, Notarkammer, Architektenkammer, Landwirtschaftskammer usw.
  • Gewerbetreibende: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
  • Arbeitnehmerkammern im Saarland und Bremen.

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