Begriff

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Darin können sich mehrere oder auch nur eine Person zusammenschließen, um einen gemeinsamen, i. d. R. wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Für sie gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Kapitalaufbringung und dessen Erhalt gesetzlich normieren. Steuerrechtlich bestehen ebenfalls besondere Regelungen, von denen andere Rechtsformen, wie z. B. Personengesellschaften, nicht betroffen sind.

Die am häufigsten anzutreffenden Rechtsformen der Kapitalgesellschaft sind die GmbH, die AG sowie die KGaA. Der Gesetzgeber hat zum 1.11.2008 eine Unterform der GmbH geschaffen – die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt). Daneben sind aber auch ausländische Rechtsformen der Kapitalgesellschaft anzutreffen, z. B. die Limited (Ltd). Und ab 2022 kann auch eine Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaft durch Option wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die rechtlichen Grundlagen der Kapitalgesellschaften finden sich im jeweiligen Gesetz: für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) im GmbH-Gesetz (GmbHG) bzw. für die AG und KGaA im Aktiengesetz (AktG). Soweit die Kapitalgesellschaft eine Handelsgesellschaft ist, gelten die Normen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Für die Besteuerung sind die Regeln unabhängig von der Rechtsform der Kapitalgesellschaft im Körperschaftsteuergesetz (KStG) enthalten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge