Die aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträgen) resultierenden Erträge sind weiterhin steuerfrei, wenn (vor allem) die Auszahlung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt.[1] Sind die Erträge aus solchen Versicherungen (im Ganzen) steuerpflichtig, werden sie (grundsätzlich) mit dem gesonderten Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG versteuert.

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