Ein Versicherungsvertrag muss durchgehend entweder die "50 %-Regelung" oder die "10 %-Regelung" erfüllen. Ein Wechsel zwischen beiden Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, ist nicht von einem ausreichenden Mindesttodesfallschutz auszugehen. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Versicherungsvertrag bei Risikoeintritt die höhere Leistung bietet; in diesem Fall besteht ein ausreichender Todesfallschutz.[1]

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