Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 galt jedoch der abgesenkte Steuersatz, d. h. die dem Regelsteuersatz zu unterwerfenden Umsätze (Getränke) waren[1] für diesen Zeitraum mit 16 % anstatt mit 19 % zu versteuern. Analog hierzu werden die im Restaurationsbetrieb verkauften Speisen bis zum Jahresende 2020 mit 5 %, vom 1.1.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2023 mit 7 % besteuert, da bis zu diesem Zeitpunkt der ermäßigte Steuersatz vorgesehen ist.

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