Für Unterhaltungsgeräte, das sind Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit, gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, nach der diese Geräte eine genormte VDAI-Schnittstelle zur Erzeugung eines Auslesestreifens vorweisen müssen (VDAI = Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.). Eine Vielzahl der Unterhaltungsgeräte verfügt jedoch bereits über eine entsprechende technische Ausleseschnittstelle.
Zu den Unterhaltungsgeräten ohne (Geld-) Gewinnmöglichkeit zählen u. a.:
- Musikboxen,
- Dart-Spiel-Automaten,
- Flipper,
- Tischfußball,
- Billard,
- Warenspielgeräte,
- Geräte, die nach ihrer Bauart für Kleinkinder bestimmt sind (Aufstellung in Einkaufscentern oder Eingangsbereichen von Supermärkten),
- Geschicklichkeitsspiele, wie Krangreifergeräte,
- Geräte auf Jahrmärkten und Volksfesten ohne Gewinnmöglichkeit,
- Spielautomaten mit Warengewinnen,
sonstige Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit.
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